FAQ´s rund ums Studium

 

FAQ´s

Ich habe mein Studium zum Wintersemester 2014/2015 begonnen und gehört, dass es eine Änderungsordnung für den Studiengang gibt. Was bedeutet das für mich?

Die am 16.01.2015 in Kraft getretene 2. Änderungsordnung zur Prüfungsordnung des Bachelrostudiengangs Gesellschaftswissenschaften betrifft - im Hinblick auf die dort vorgenommenen Änderungen an den Modulen 0 und 6 - ialle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2014/2015 begonnen haben.

Für diese gilt bzgl.:

Modul 0: Propädeutikum:

Alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2014/2015 aufgenommen haben, müssen das neue Modul 0: Propädeutikum belegen und absolvieren. Im Rahmen dieses Moduls ist pro zu belegendes Cluster (Soziologie/politische Wissenschaft bzw. Geschichte/Theologie) jeweils ein Exposé anzufertigen. Diese Exposés sind Voraussetzung zur im jeweiligen Sommersemester zu verfassenden Hausarbeit. Die Hausarbeit baut auf einem der zu verfassten Exposés auf und ist die Prüfungsleistung des Moduls.

Modul 6: Einführung in die Geschichstwissenschaft II:

Alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2014/2015 aufgenommen haben, müssen in Modul 6: Einführung in die Geschichtswissenschaft II die Vorlesung "Einführung in die Neuere Geschichte" besuchen. Zu dieser Vorlesung ist die angebotene Klausur zu schreiben - diese Klausur ist die Prüfungsleistungen des Moduls. Darüber hinaus ist in diesem Modul eine weitere Veranstaltung (Vorlesung/Übung/Seminar) zu besuchen.

Muss ich Modul 16 studieren?

Sofern Sie Ihr Studium mit Beginn des Wintersemester 2014/2015 aufgenommen haben, müssen Sie Modul 16 nicht studieren! Dies entfällt für Sie.

Sofern Sie Ihr Studium allerdings vor Beginn des Wintersemester 2014/2015 aufgenommen haben, ist Modul 16 für Sie weiterhin Bestandteil Ihres Studiums. Dieses Modul wurde im Zuge der 2. Änderungsordnung zwar gestrichen, kann von Ihnen aber noch bis zum Sommersemester 2018 - gemäß der Anforderungen, der für Sie gültigen Prüfungsordnung inkl. 1. Änderungsordnung - zu Ende studiert werden. Um Ihnen dies zu ermöglichen, werden Veranstaltungen aus Modul 15 in Teilen auch dem Modul 16 zugeordnet. Beachten Sie diesbezüglich aber bitte bei der Anmeldung zu den Veranstaltungen genauestens, für welches Modul und welche Prüfungsleistung Sie sich anmelden!

 

 

Muss ich Modul 0 studieren?

Sofern Sie Ihr Studium zu Beginn des Wintersemesters 2014/2015 begonnen haben, müssen Sie Modul 0 studieren.

Sofern Sie Ihr Studium vor Beginn des Wintersemesters 2014/2015 begonnen haben, müssen Sie Modul 0 nicht studieren.

Ich habe mein Studium vor dem Wintersemester 2014/2015 begonnen, aber die Prüfungsleistung in Modul 6 noch nicht absolviert. Was bedeutet dies für mich im Zuge des in Kraft tretens der 2. Änderungsordnung?

Sie können Modul 6 zu den Anforderungen vor in Kraft treten der 2. Änderungsorndung bis zum Sommersmester 2018 zu Ende studieren. Die von Ihnen geforderte Prüfungsleistung zur "Übung: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" können Sie über eine Klausur zur Propädeutikumsveranstaltung der Geschichte aus Modul 0 kompensieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den/die fachspezifische/n Studienberater aus dem Historischen Institut.

Was muss ich tun, um an Veranstaltungen teilnehmen zu können?

 

Um an Veranstaltungen teilnehmen zu können, ist eine verbindliche Anmeldung über das CAMPUS System erforderlich. Bitte beachten Sie hierbei,

1. dass die Anmeldung zur Veranstaltung und zur jeweiligen Prüfungsleistung (Klausur, Hausarbeit, Teilnahmenachweise) separat erfolgt.

2. dass die Anmeldung innerhalb der in CAMPUS hinterlegten Anmeldefristen erfolgt.

Ich bin für meine Veranstaltung angemeldet. Nehme ich somit automatisch an den Prüfungen teil?

 

Nein. Sie müssen sich für Prüfungsleistungen zusätzlich zur Veranstaltungsanmeldung separat anmelden. Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt ebenfalls über das CAMPUS System. Bitte beachten Sie die entsprechenden Anmeldefristen.

Kontrollieren Sie zusätzlich vor der Teilnahme an den Prüfungen Ihren Anmeldestatus. Dies können Sie in ihrem Campus Office Zugang unter der Rubrik „Zentrales Prüfungsamt“ einsehen. Prüfen Sie dies nicht und sind falsche Prüfer eingetragen, wird wegen des vermeintlichen nicht­Erscheinens die Note „nicht bestanden“ auf Ihr Campuskonto eingetragen.

Wie kann ich mich für eine Prüfungsleistung (Hausarbeit, Klausur, Teilnahmenachweis) anmelden?

 

Die Prüfungsleistungen werden separat im CAMPUS System über entsprechende Einträge (z.B. „Anmeldung Klausr...“, „Anmeldung TN ...“, o.Ä.) abgebildet. Die Termine der Klausuren (inkl. Wiederholungstermine) sind in den entsprechenden Campuseinträgen (Eintrag „Klausur“) zu finden. Gleiches gilt für das verbindliche Abgabedatum von Hausarbeiten im ersten Versuch (generell: 3 Wochen nach Vorlesungsende). 

Ich habe mich fälschlicherweise für eine Prüfung angemeldet, was kann ich tun?

 

Sollten Sie sich fälschlicherweise für eine Prüfung angemeldet haben, melden Sie sich bitte rechtzeitig über das CAMPUS System ab. Bitte beachten Sie die entsprechenden Abmeldefristen, da eine Prüfungsabmeldung nach Ablauf der Frist (letzter Freitag im Mai) nur bedingt rückgängig gemacht werden kann.

Generell gilt: Eine Abmeldung von Prüfungen ist einmal pro Prüfung bis eine Woche vor dem Prüfungstermin nach Rücksprache mit dem jeweils zuständigen Fachstudienberater möglich. Die Abmeldung ist zugleich die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung. 

Ich bin für eine Veranstaltung oder eine Prüfung angemeldet, aber mein Anmeldestatus in Campus Office entspricht dem Nicht.

Für solche Fälle sollten Sie die automatischen Bestätigungsmails des CAMPSU Systems aufbewahren, um einen Nachweis über die erfolgte Anmeldung zu besitzen, falls die Anmeldung nicht ordnungsgemäß verbucht worden ist.

Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestanden habe?

Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, oder zum besagten Prüftermin nicht erschienen sind werden Sie automatisch für den Wiederholungstermin angemeldet. 

Abmeldung, Täuschung, Versäumnis, Rücktritt von bzw. bei Prüfungen.

 

Sie können sich bis zu einer Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen einmal je Prüfungsleistung von einer Prüfung abmelden.

Im Falle eines Täuschungsversuches bei Prüfungen (z.B. keine nachweisbare eigenständige Leistung bei Klausuren oder Plagiieren bei Hausarbeiten) wird die Prüfung mit „nicht bestanden“ gewertet.

Bei nicht-Erscheinen oder bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung (ohne triftige Gründe) wird die Prüfung als „nicht bestanden“ gewertet. Die Gründe für das nicht-Erscheinen bzw. den Rücktritt nach Beginn der Prüfung sind in schriftlicher Form dem Fakultätsprüfungsausschuss anzuzeigen und glaubhaft zu versichern. Die Entscheidung über Anerkennung oder nicht Anerkennung der Gründe wird Ihnen vom Fakultätsprüfungsausschuss wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. 

Ist es möglich den Prüfer zu wechseln?

Ein Prüferwechsel ist möglich bei Modulen, in denen es Alternativveranstaltungen mit anderen Themen gibt (wie in Seminaren und Fachvorlesungen). Bei einer persönlichen Profilbildung im Rahemn des Studiums bzgl. fachlicher Präferenzen, sollten Sie darauf achten, dass die Alternativveranstaltung ebenfalls der vorherigen Fachrichtung zugeordnet werden kann. In beiden Fällen ist ein Wechsel sowohl nach der Erstprüfung als auch nach der ersten Wiederholungsprüfung möglich. Der Studierende oder der Fachstudienberater sollten Frau Cüpper oder Herrn Sebastian Reiss im ZPA über den gewünschten Wechsel informieren. Der Wechsel des Prüfers bedeutet den erneuten Besuch des Veranstaltungstyps bei einem anderen Dozenten. Die mögliche Zahl der Prüfungsversuche pro Prüfungsleistung wird durch einen Wechsel nicht erhöht, bleibt insgesamt bei drei Versuchen. Es muss in keinem Fall das Rücktrittsrecht verwendet werden.

Wann muss eine Modul- bzw. Teilprüfung spätestens abgelegt worden sein?

Eine Modul- bzw. Teilprüfung eines Moduls muss spätestens drei Semester nach Besuch der zugehörigen Lehrveranstaltung(en) abgelegt worden sein, sonst verfällt der Prüfungsanspruch.

Ich habe durch das Nachrückverfahren einen Studienplatz erhalten und kann mich aber nicht mehr über CAMPUS für die Veranstaltungen anmelden, was kann ich tun?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die CAMPUS Beauftragen der jeweiligen Fächer zu deren Veranstaltungen Sie nachträglich angemeldet werden müssen. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter der Rubrik Ansprechpartner --> CAMPUS Beauftragte. 

Ich benötige eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. An wen kann ich mich wenden?

Für Unbedenklichkeitsbescheinigungen wenden Sie sich bitte an Hr. Andreas Braun. 

Was kann ich tun, wenn ich am Tag einer Prüfung erkrankt bin?

Wenn Sie am Tag einer Prüfung erkrankt sein sollten, beachten Sie bitte ab Sommersemester 2013 unbedingt Folgendes:
 
1. Gehen Sie zum Arzt und lassen sich ein Attest über Ihre Prüfungsunfähigkeit ausstellen. Dies muss enthalten:
- den Zeitpunkt der Untersuchung,
- die voraussichtliche Dauer der Erkrankung,
- das Ausstellungsdatum sowie
- den Stempel und
- die Unterschrift des Arztes.
Eine Schülerbescheinigung, die oft den Wortlaut „ … kann heute nicht am Unterricht teilnehmen“ beinhaltet, wird nicht akzeptiert. Gleiches gilt für ein unvollständiges Attest.
 
2. Das Attest reichen Sie unverzüglich, also am Tag der Prüfung im ZPA ein. Um Ihnen zu ermöglichen, das Attest gegebenenfalls per Post zu schicken, wurde vereinbart, dass der Zeitraum für den Postweg Berücksichtigung findet. Das Attest muss aber innerhalb von drei Werktagen im ZPA eingegangen sein.
Sie können außerhalb der Sprechzeiten bzw. nach Dienstschluss den Fristenbriefkasten der RWTH nutzen.
 
3. Im Falle einer mündlichen Prüfung informieren Sie zusätzlich die Prüfenden.
 
4. Vermerken Sie auf dem Attest Ihre Matrikelnummer und die Prüfung(en), die im Zeitraum der Prüfungsunfähigkeit liegen.
 
5. Das Zentrale Prüfungsamt verbucht das Attest zeitnah im IT-System.
 
Ein vorgelegtes Attest gilt für den gesamten Tag bzw. für die bescheinigte voraussichtliche Dauer der Erkrankung. Haben Sie morgens eine Klausur mitgeschrieben und erkranken erst danach und können deshalb an einer Klausur am selben Tag am Nachmittag nicht teilnehmen, so ist ein Attest mit Uhrzeit erforderlich.
 

Ausführliche Informationen können Sie der entsprechenden Handreichung entnehmen oder Sie wenden sich an das Zentrale Prüfungsamt.
 

Was passiert, wenn ich mein Attest zu spät eingereicht habe?

Legen Sie später als drei Tage nach dem Prüfungstermin ein Attest vor, wird dies nachträglich als krankheitsbedingter Rücktritt von einem Prüfungsversuch gewertet. Eine Verbuchung des Attestes im IT-System des ZPA ist nicht möglich. Über die Anerkennung des Attestes entscheidet der Prüfungsausschuss. Sie werden vom ZPA per E-Mail informiert, dass das Attest zu spät eingegangen ist. Wenn Sie Gründe für die Verspätung geltend machen möchten, wenden Sie sich in diesem Fall bitte unmittelbar an Ihren Prüfungsausschuss.

Ausführliche Informationen können Sie der entsprechenden Handreichung entnehmen oder Sie wenden sich an das Zentrale Prüfungsamt.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und wofür benötige ich diese?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bescheinigt Ihnen, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch in dem von Ihnen gewählten Studiengang nicht verloren haben und die Aufnahme des Studiums unbedenklich ist. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird Ihnen von den zuständigen Fachstudienberaterinnen und -beratern ausgestellt.

In folgenden Fällen wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt:

  • bei der Einschreibung in einen anderen Studiengang an der RWTH Aachen (Studiengangwechsel)
  • bei einem Fachwechsel innerhalb eines Studiengangs (Studienfachwechsel)
  • bei einem Wechsel von einer anderen Universität an die RWTH Aachen (Studienortwechsel)

Damit Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • die Unterlagen zur Einschreibung in den Studiengang (nicht die Bewerbungsunterlagen)
  • eine Übersicht über Ihre bisher erbrachten und angemeldeten Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records)

In folgenden Fällen wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht benötigt:

  • bei der Aufnahme eines Erststudiums an der RWTH Aachen
  • beim Wechsel vom Bachelorstudiengang in den Masterstudiengang (sofern nicht bereits ein anderer Masterstudiengang begonnen wurde)